Abmahnwelle wegen Google Fonts

9. November 2022 –
Laptop zeigt Google Fonts Bibliothek – relevant für Abmahnwelle wegen externer Schriftarten im Webdesign

Verwenden Sie Schriftarten von Google auf Ihrer Website? Dann aufgepasst!

Hintergrund:

Google stellt über den Service „Google Fonts“ tausende Schriftarten zur Verfügung, welche kostenlos für Websites genutzt werden dürfen. Aktuell gibt es eine Abmahnwelle aufgrund einer datenschutzwidrigen Einbindung dieser Schriftarten auf Unternehmenswebsites. Wenn Google Fonts direkt von den Google-Servern geladen werden, wird die IP-Adresse des Besuchers ohne Zustimmung an Google weitergeleitet. IP-Adressen gelten jedoch als personenbezogene Daten und dürfen nicht automatisch weitergegeben werden.
Die Lösung für dieses Problem ist entweder keine Google Fonts mehr zu verwenden
oder die Google Fonts über den eigenen Server einzubinden.

Falls Sie wissen möchten, ob Ihre Website konform ist, kontaktieren Sie uns gern. Die Websites unserer Hosting-Kunden sind selbstverständlich an die neuen Anforderungen angepasst und vor Abmahnungen sicher.

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