ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Webhosting, E-Mail Hosting, Wartung und Serviceleistungen

 NETZLICHT GmbH Lange Str. 22, 37339 Leinefelde-Worbis, +49 (0) 036074 62782, info@netzlicht.com, DE349450930  
     
  1. Vertragsbedingungen
    1. Die Firma NETZLICHT GmbH für Webhosting, E-Mail Hosting, Wartung und Serviceleistungen – nachstehend Anbieter genannt – erbringt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners – nachstehend Kunde genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
    2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.
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  3. Zustandekommen des Vertrags
    1. Der Vertrag mit dem Anbieter kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande oder wenn der Anbieter mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.
    2. Die Angebote des Anbieters sind stets frei bleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines deutschen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.
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  5. Kündigung
    1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit des Vertrages von 12 Monaten. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr, soweit er nicht rechtzeitig zum Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit gekündigt wurde. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder der jeweils verlängerten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
    2. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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  7. Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters
    1. Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
    2. Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
    3. Die Kunden sind rechtzeitig über Änderungen gemäß Punkt 4.2 zu informieren.
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  9. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
      a) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren
      b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen.
    2. Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 1.b) genannten Pflichten, ist der Anbieter sofort berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
    3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.
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  11. Nutzung durch Dritte
    1. Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der Anbieterdienste durch Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde darf die Leistungen ausschließlich für seine Zwecke verwenden.
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  13. Zahlungsbedingungen
    1. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der Anbieter dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt jährlich im Voraus. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf dem Konto des Anbieters gutgeschrieben sein.
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  15. Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung
    1. Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.
    2. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
    3. Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von 96 % im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
      a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
      b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
    4. Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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  17. Zahlungsverzug
    1. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist dieser berechtigt, den Schaden geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, dem Anbieter nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    2. Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen – insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen – wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
    3. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche bleibt dem Anbieter vorbehalten.
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  19. Verfügbarkeit der Dienste
    1. Der Anbieter bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten werden dem Kunden nicht angekündigt. Der Anbieter wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
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  21. Datenschutz
    1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass der Anbieter personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
    2. Soweit sich der Anbieter Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Anbieter berechtigt, die Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zu legen. Dazu ist der Anbieter im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen des Anbieters sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.
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  23. Haftung und Haftungsbeschränkungen
    1. Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.
    2. Die Regelung des vorstehenden Absatzes (12.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
    3. Der Provider haftet bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichte in der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt auf eine Höchstsumme von 2 Monatsbeiträgen.
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  25. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Leinefelde-Worbis in der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
    3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, am Wohnsitz des Kunden zu klagen.
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  27. Sonstige Bestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
   

Stand: Januar 2022, Leinefelde-Worbis