Webseiten & Onlineshops zu 50 % gefördert (go-digital)
Sie benötigen eine neue Webseite für Ihr Unternehmen? Oder einen Onlineshop? Dann lassen Sie sich das doch vom Staat mit bis zu 16.500 € fördern!
Wir haben uns erfolgreich für das Förderprogramm go-digital autorisieren lassen. Als autorisiertes Beratungsunternehmen können wir Sie beraten und die Maßnahmen anschließend mit Ihnen gemeinsam umsetzen. Diese Leistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent gefördert – der geförderte Anteil beträgt bis zu 16.500 €!
Das Förderprogramm gilt nicht nur für das Eichfeld/ Thüringen sondern bundesweit!
Was fördert das Programm go-digital des BMWi?
Digitale Markterschließung
- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
- Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz (mit Web-Shop, Social-Media-Tools, Content-Marketing)
- Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie auch Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
- nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
- Ziel: Beratung zu vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketings und Umsetzung der empfohlenen Leistungen (Unterstützung der Vermarktung, Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen).
Digitale Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
- B. Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren.
IT-Sicherheit
- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
- Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen.